Prüfungswesen

Hier im Bereich Prüfungswesen informieren wir über Prüfungstermine, Prüfungsergebnissse, Nennformulare, Nenngelder, Prüfungsordnungen u.a. Wissenswertes rund um die Prüfungen.

Allgemeines

Die Nennformulare können als PDF-Dateien (unter Downloads JGHV Formblatt 1, BP-LJV Download PDF/Brauchbarkeitsprüfung/Formular Nennung) herunterzuladen, auszufüllen und zusammen mit der Kopie der Ahnentafel und der Mitgliedsnummer des LJV-NRW (ggf. Kopie) an Sigrid Bockhold, Heidkamp 33, 48619 Heek, Tel. 0178 661 2520, 02568 5700912,  Mail: s.bockhold@web.de

Die Nennung wird erst mit Eingang des Nenngeldes unter Angabe des folgenden Verwendungszwecks auf das u.g. Konto wirksam.

Verwendungszweck:
Art der Prüfung (z.B. VJP/HZP/VGP/JEP)
Name des Hundes lt. Ahnentafel
Rasse
Eigentümer/Führer

Nennschluss ist 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

„Nenngeld ist Reugeld…“

Bankverbindung:
Sparkasse Westmünsterland
BLZ 401 545 30, Konto-Nr. 373 669 03
BIC: WELADE3WXXX
IBAN: DE58 4015 4530 0037 3669 03

Nenngelder des JGV Westmünsterland e.V.

Erläuterungen zu den Abkürzungen in der folgenden Tabelle der Nenngelder

  • MiV = Mitglied des Vereins
  • nMiV = nicht Mitglieder des Vereins
  • MiLJV = Mitglied im Landesjagdverband NRW
  • nMiLJV = nicht Mitglied im Landesjagdverband NRW
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Nichtmitglieder des LJV-NRW zahlen für die JEP/BP den doppelten Beitrag, für die VJP einen Aufpreis i.H.v. 25,00 €, für die HZP einen Aufpreis i.H.v. 30,00 €, und für die VGP einen Aufpreis i.H.v. 60,00 €. Diese zusätzlichen Kosten sind in der o.g. Staffel bereits einberechnet.

Durch den Wegfall der Jagdabgabe ist die Gewährung der Zuschüsse des LJV-NRW an die Mitgliedschaft im LJV-NRW gebunden. Die Mitgliedsnummer ist mit der Nennung auf dem Nennformular nachzuweisen .